Unsere Allgemeine Geschäftsbedingungen
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1. Allgemeines
Verkauf und Lieferung erfolgen nur zu den nachstehenden Bedingungen. Abweichungen und
Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Aus einem stillschweigenden
Verzicht unsererseits auf die Beachtung der Schriftform bei abweichenden Regelungen und
Nebenabreden in der Vergangenheit, kann kein grundsätzlicher Verzicht auf die Einhaltung
der hierdurch berührten Bestimmungen vorliegenden Bedingungen hergeleitet werden.
Bedingungen des Käufers verpflichten uns nicht, auch wenn sie nicht von uns ausdrücklich
zurückgewiesen werden.
Lieferverträge werden von uns erst durch schriftliche Bestätigung verbindlich.
Offensichtliche Irrtümer, Schreib- und Rechenfehler sind für uns nicht verbindlich. Bei
Nichteinhaltung, insbesondere bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, die
Ausführung vorliegender Verträge bis zur Erfüllung der Bedingungen ganz oder teilweise
auszusetzen, oder die Aufträge zu streichen.
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2. Preisstellung
Alle Angebote und Verkäufe verstehen sich freibleibend ab Lager. Soweit nicht anders
angegeben, ist auf die genannten Preise die gesetzliche Mwst. zusätzlich zu zahlen.
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3. Lieferung
Die Ware gilt in jedem Fall als ab Lager geliefert und reist auf Gefahr des Käufers ohne
irgendwelche Verbindlichkeiten des Verkäufers. Verweigert der Käufer die Abnahme der
bestellten Ware, sind wir berechtigt Schadenersatz wegen Nichterfüllung in Höhe von 25%
des Kaufpreises zu verlangen sofern sich die Ware bereits in unserem Lager befindet. In
anderen Fällen in Höhe von 10% des Kaufpreises.
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4. Lagerung
Bei erforderlich werdender Lagerung lagert die Ware für Rechnung und Gefahr des Käufers
ohne irgendwelche Verbindlichkeiten des Verkäufers.
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5. Lieferungsverzug
Lieferfristen werden nach Möglichkeit eingehalten. Bei Nichteinhaltung der Lieferfrist
ist der Käufer entsprechend 326 Abs. 1 BGB berechtigt und verpflichtet, dem Verkäufer
eine Nachfrist von 4 Wochen zu setzen. Ansprüche auf Schadenersatz infolge verzögerter
Lieferung sind ausgeschlossen. Umstände der höheren Gewalt, welche die fristgerechte
Lieferung erschweren oder unmöglich machen, geben dem Verkäufer das Recht, entweder
seine Leistung durch Beseitigung der Behinderung zu erbringen, oder vom Vertrag ganz oder
teilweise zurückzutreten.
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6. Mängelrügen
Der Abnehmer hat jede Lieferung sofort nach Empfang sorgfältig und vollständig zu
untersuchen. Bei der Untersuchung erkennbare Mängel oder Fehlbestände müssen innerhalb
von sieben Tagen nach Empfang der Ware schriftlich gerügt werden. Anderenfalls gilt die
gesamte Lieferung insoweit als genehmigt. Zur Versendung der gerügten Ware an uns hat der
Abnehmer zuvor unsere schriftliche Zustimmung hierzu einzuholen. Zu diesem Zweck hat er
uns eine Kopie des Lieferscheins bzw. der Rechnung sowie eine detaillierte
Fehlerbeschreibung einzusenden. Anschließend hat er die gerügte Ware auf eigene Kosten
und Gefahren in der Originalverpackung an uns zu senden. Unsere Gewährleistungspflicht
beschränkt sich nach unserer Wahl auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung.Der Austausch
von Bauteilen oder Baugruppen verlängert die Garantiezeit nicht für die ganze Einheit.
Soweit wir einen gerügten Mangel anerkennen, übernehmen wir alle zur Nachbesserung
notwendigen Lohn- und Materialkosten. Frachtkosten und Risiken gehen zu Lasten des Kunden.
Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf die Reparatur oder den Austausch
der defekten Liefergegenstände. Sie bezieht sich nicht auf Abnutzung, unsachgemäße oder
fehlerhafte Bedienung und Lagerung. Unsere Haftung ist auf den Warenwert beschränkt.
Sonstige Ansprüche insbesondere Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Für Daten
oder Software, die sích auf Datenträgern befindet wird keine Gewährleistung während
Reparaturarbeiten übernommen, der Kunde hat für eine Datensicherung selbst Sorge zu
tragen. Bei ungerechtfertigten Beanstandungen oder solchen, die auf Bedienungsfehlern des
Käufers oder unsachgemäßer Behandlung beruhen, behalten wir uns vor, eine
Prüfungspauschale von mindestens EUR 40,-zu erheben.
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7. Gewährleistung
Wir gewährleisten, daß unsere Produkte nicht mit Mängeln, zu denen auch das Fehlen
zugesicherter Eigenschaften gehört, behaftet sind. Die Gewährleistung beträgt 24 Monate
(seit 01.01.2002) ab Auslieferung an den Besteller. Die Gewährleistung erlischt falls
unsachgemäße Eingriffe vorgenommen oder die Betriebsanleitung nicht beachtet wird.
Gewährleistungsansprüche verjähren einen Monat nach Zurückweisung der Mängelrüge
durch uns. Verschleißteile wie Farbpatronen etc. sind von der Gewährleistung
ausgeschlossen.
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8. Eigentumsvorbehalt
a) Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Das
Eigentum geht erst dann auf den Käufer über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten
gegen uns getilgt hat. Das gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte vom Käufer
bezeichnete Warenlieferungen bezahlt ist. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene
Eigentum als Sicherung unserer Saldoforderung.
b) Der Käufer darf die gelieferte Ware nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr und
nur dann veräußern, wenn seine Abnehmer nicht die Abtretung der Forderung aus der
Weiterveräußerung ausgeschlossen hat. Sicherungsübereignung und Verpfändung der dem
Eigentumsvorbehalt unterliegenden Waren sind dem Käufer nicht gestattet. Von
bevorstehenden und vollzogenen Verpfändungen oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer
Rechte insbesondere von dem Bestehen von Globalzessionen, hat uns der Käufer
unverzüglich zu benachrichtigen. Bei Pfändung ist uns eine Abschrift des Pfandprotokolls
zu übersenden.
c) Veräußert der Käufer die von uns gelieferte Ware, so tritt er hiermit bereits
bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen, die ihm aus der Veräußerung
entstandenen Ansprüche gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten, einschließlich
Gewinnspanne, an uns ab. Erfolgt die Veräußerung unserer Vorbehaltsware- gleich in
welchem Zustand- zusammen mit der Veräußerung von Gegenständen, an denen Rechte dritter
bestehen und/oder im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen durch Dritte, so
beschränkt sich diese Vorausabtretung auf die Höhe des von uns dem Käufer für die
Vorbehaltsware in Rechnung gestellten Wertes. Der Käufer ist ermächtigt, die uns mit
dieser Vorausabtretung zedierten Forderungen für uns, jedoch auf eigene Rechnung und
Gefahr einzubeziehen, allerdings nur so lange, wie er seinen Verpflichtungen uns
gegenüber vertragsgemäß nachkommt. Diese Ermächtigung kann jederzeit durch uns
widerrufen werden. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, die Abtretung den
Drittschuldnern bekanntzugeben und uns die zur Geltungsmachung unserer Rechte
erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen auszuhändigen.
d) Übersteigt der Wert der Sicherungen unsere Forderungen um mehr als 20%, so
geben wir auf Antrag des Käufers übersteigende Sicherungen nach Wahl frei.
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9. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist Essen. Gerichtssstand das zuständige Amtsgericht.
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10. Zahlungsbedingungen
Sämtliche Rechnungen sind nach vorhergehender Einigung per Bar-Nachnahme, Bar,
Vorauskasse, Euroscheck-Nachnahme oder Selbstabholung zahlbar, soweit nichts anderes
vereinbart ist. Alle Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet,
unabhängig von anderslautenden Bestimmungen des Käufers. Sind bereits Kosten der
Beitreibung und Zinsen entstanden, wird die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die
Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet.
Teillieferungen und Teilleistungen können gesondert in Rechnung gestellt werden. Eine
Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn der Forderungsbetrag auf unser Bankkonto
gutgeschrieben worden ist. Gleiches gilt für die Einlösung von Schecks. Wenn der Käufer
seine Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, seine Zahlungen einstellt oder eine Bank
einen Scheck nicht einlöst, sind wir zum sofortigen Rücktritt vom Liefervertrag ohne
vorherige besondere Ankündigung berechtigt. In diesen Fällen werden ohne besondere
Anforderungen unsere Forderungen gegenüber dem Käufer sofort in einem Betrag fällig.
Gleiches gilt, wenn uns andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des
Kunden in Frage stellen. Halten wir weiter am Vertrag fest, sind wir berechtigt,
Vorauszahlung, Bankbürgschaft oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Der adbit
computersysteme steht das Recht zu, den in Verzug befindlichen Käufer von weiterer
Belieferung auszuschließen, auch wenn entsprechende Lieferverträge geschlossen worden
sind. Von Verzugszeitpunkt an sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe des von den
Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für kontokorrentkredite zu berechnen. Der Käufer
trägt die gesamten Beitreibungs-, etwaige Gerichts- und Vollstreckungskosten. Die adbit
computersysteme ist berechtigt, ihre Forderungen abzutreten.
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